Alle eingeführten Packmittel aus Vollholz, die dicker als 6 mm sind und aus Drittländern, anderen als die Schweizerische Eidgenossenschaft stammen, sollten:

  • aus rundem, entrindetem Holz hergestellt sein
  • einer Behandlung der Verpackung nach den anerkannten Internationalen Standards für Phytosanitäre Maßnahmen ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures) unterzogen werden
  • eine Kennzeichnung nach ISPM 15 tragen, bestehend aus: 
  • XX – zwei Buchstaben als ISO-Länderkennung (z. B. Deutschland – DE)
  • 000 – dem Code des Erzeugers
  • YY – dem Code zur identifizierung der verwendeten Maßnahme z. B. HT (heat treatment), MB (methyl bromide) sowie
  • dem IPPC Logo gemäss Anhang II des Internationalen Standards für Phytosanitäre Maßnahmen

Bei Verwendung von entrindetem Holz sollte zusätzlich die Abkürzung DB (Debarked) für «Holz frei von Rinde» angebracht sein.

Beispiel für eine Kennzeichnung nach IPPC

opakowanie wzor