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PACKMITTEL Drucken

 

Alle eingeführten Packmittel aus Vollholz, die dicker als 6 mm sind und aus Drittländern, anderen als die Schweizerische Eidgenossenschaft stammen, sollten:

  • aus rundem, entrindetem Holz hergestellt sein
  • einer Behandlung der Verpackung nach den anerkannten Internationalen Standards für Phytosanitäre Maßnahmen ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures) unterzogen werden
  • eine Kennzeichnung nach ISPM 15 tragen, bestehend aus:

    • XX - zwei Buchstaben als ISO-Länderkennung (z. B. Deutschland - DE)
    • 000 – dem Code des Erzeugers
    • YY – dem Code zur identifizierung der verwendeten Maßnahme z. B. HT (heat treatment), MB (methyl bromide) sowie
    • dem IPPC Logo gemäss Anhang II des Internationalen Standards für Phytosanitäre Maßnahmen
  • Bei Verwendung von entrindetem Holz sollte zusätzlich die Abkürzung DB (Debarked) für «Holz frei von Rinde» angebracht sein.


    Beispiel für eine Kennzeichnung nach IPPC

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